Außerordentliche Kündigung: Alles, was du wissen musst

Steven Miller
Steven Miller
Außerordentliche Kündigung: Alles, was du wissen musst

Eine plötzliche Kündigung trifft einen oft wie ein Schlag – besonders, wenn sie außerordentlich oder sogar fristlos erfolgt. Vielleicht hat es dich selbst erwischt oder du kennst jemanden, der gerade vor diesem Problem steht. In jedem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln und seine Rechte zu kennen. In diesem Artikel erklären wir dir in einfachen und verständlichen Worten, was eine außerordentliche Kündigung bedeutet, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, welche Folgen du hast - und wie du dich wehren kannst, wenn du die Kündigung für ungerechtfertigt hältst.

Was bedeutet außerordentliche Kündigung bzw. fristlose Kündigung?

Die Begriffe „außerordentliche Kündigung“ und „fristlose Kündigung“ werden oft synonym verwendet, doch sie bedeuten nicht immer dasselbe. Beide gehören zu den außergewöhnlichen Kündigungsformen, aber es gibt einen wichtigen Unterschied:

  • Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Kündigungsfrist.
  • Eine außerordentliche Kündigung kann zwar auch fristlos sein, muss es aber nicht. In bestimmten Fällen, etwa bei tariflicher Unkündbarkeit oder langer Betriebszugehörigkeit, kann sie mit einer Auslauffrist verbunden sein.
  • Kurz gesagt: Jede fristlose Kündigung ist außerordentlich, aber nicht jede außerordentliche Kündigung ist automatisch fristlos!

In solchen Fällen muss der Arbeitgeber eine fiktive Frist einhalten, also die Kündigungsfrist, die gelten würde, wenn du nicht unkündbar wärst. Man nennt das eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist.

Die gesetzliche Grundlage findest du in § 626 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wenn du unsicher bist, hilft dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter – vor allem, wenn du rechtlich dagegen vorgehen willst.

Außerordentliche Kündigung einfach erklärt

Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung kann nicht einfach nach Lust und Laune ausgesprochen werden – es müssen wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel grobe Pflichtverstöße wie Diebstahl, Gewalt oder heftige Beleidigungen, aber auch ein massiver Vertrauensbruch oder wiederholtes unentschuldigtes Fehlen. Manchmal kann auch ein betrieblicher Notfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen – aber nur, wenn wirklich keine andere Lösung mehr möglich ist. Kurz gesagt: Ohne triftigen Grund läuft hier nichts! Wichtig: Der Kündigende (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorfall aussprechen – sonst ist sie ungültig.

Wenn du nicht sicher bist, ob dein Verhalten wirklich einen Kündigungsgrund darstellt, oder ob dein Chef überreagiert hat, hol dir unbedingt rechtlichen Rat. Es kann sich lohnen, dagegen vorzugehen – und du musst das nicht allein durchstehen.

So gehst du gegen eine außerordentliche / fristlose Kündigung vor

Wenn du denkst, dass die Kündigung nicht gerecht war, kannst du dich wehren. So gehst du am besten vor:

  1. Bleib ruhig und lies die Kündigung genau.
  2. Melde dich sofort bei der Agentur für Arbeit, um dich arbeitslos zu melden.
  3. Kontaktiere einen Anwalt für Arbeitsrecht – informiere dich, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Hier findest du Infos, wann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll ist.
  4. Du hast nur drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung zu klagen – warte also nicht zu lange!
  5. Falls du bald wieder arbeiten willst, schau dich aktiv nach neuen Jobs um.

Bekommst du Arbeitslosengeld nach einer fristlosen Kündigung?

Grundsätzlich ja – du kannst auch nach einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung Arbeitslosengeld I bekommen. Aber: Die Agentur für Arbeit kann eine sogenannte „Sperrzeit“ von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn sie denkt, dass du selbst an der Kündigung schuld bist – zum Beispiel wegen Fehlverhalten oder wiederholtem unentschuldigtem Fehlen.

In dieser Zeit bekommst du kein Arbeitslosengeld. Deshalb ist es wichtig, dass du dich sofort bei der Arbeitsagentur meldest, deine Situation erklärst und im Zweifel Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holst. Wenn die Kündigung nicht deine Schuld war, bekommst du in der Regel ganz normal Arbeitslosengeld, ohne Sperre.

Mehr Infos findest du auch in unserem Artikel zum Thema Arbeitslosengeld beantragen.

Was sind die Folgen einer fristlosen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist oft hart:

  • Du verlierst deinen Job sofort, ohne Lohnfortzahlung.
  • Du kannst eine Sperre beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen) bekommen, aber nur wenn du selbst an der Kündigung schuld warst.
  • Dein Lebenslauf enthält eine Lücke, die bei zukünftigen Bewerbungen erklärt werden muss.
  • Wenn der Arbeitgeber dir auch noch ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, wird es noch schwerer, etwas Neues zu finden.

Deshalb solltest du dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen. Nur so sicherst du dir die Leistungen, auf die du Anspruch hast – auch wenn es gerade schwerfällt.

Und vergiss nicht: Du hast auch nach einer Kündigung weiterhin Rechte. Informiere dich gut, bevor du aufgibst.

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Eine Kündigung, besonders eine fristlose, kann ganz schön stressig sein – aber keine Sorge, du musst da nicht alleine durch! Bei WorkerHero helfen wir dir, blitzschnell einen neuen Job zu finden. Ob du gerade erst nach Deutschland gekommen bist oder dein Deutsch noch nicht perfekt ist, spielt keine Rolle – was bei uns zählt, sind deine Fähigkeiten und dein Einsatz. Neue Chancen warten auf dich! Du registrierst dich einfach auf unserer Website, füllst dein Profil aus – und ein Mitarbeiter ruft dich an, um gemeinsam mit dir den besten Job für dich zu finden. Wir vermitteln Jobs für Fachkräfte im gewerblichen Bereich, fair und unkompliziert.

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