Mutterschaftsgeld beantragen: So funktioniert es

Steven Miller
Steven Miller
Mutterschaftsgeld beantragen: So funktioniert es

Die Zeit rund um die Geburt eines Kindes ist eine besondere Phase im Leben – geprägt von Vorfreude, Vorbereitung und vielen neuen Emotionen. Aber sie bringt auch finanzielle Fragen mit sich: Reichen die Ersparnisse für Kinderwagen, Autositz, Kinderbett und andere Utensilien, für die unendlich vielen Windeln, für die Kleidung und Schuhe, die ständig die Größe wechseln, für die Medikamente, für Babysitter und unerwartete Ausgaben und so weiter? Eine der wichtigsten Formen der Unterstützung für werdende Mütter in Deutschland ist das Mutterschaftsgeld. Doch wer hat Anspruch darauf, wie hoch ist es, und wie beantragst du es? Hier erfährst du alles Wichtige.

Dein Anspruch: Mutterschaftsleistungen und Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsleistungen in Deutschland umfassen verschiedene finanzielle Hilfen, die werdenden Müttern während der Schwangerschaft und nach der Geburt zur Verfügung stehen. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Frauen in dieser besonderen Lebensphase finanziell abgesichert sind und sich auf ihre Gesundheit und ihr Kind konzentrieren können. Doch welche Unterstützung gibt es konkret und wo liegen die Unterschiede?

  • Mutterschaftsgeld: Diese Leistung wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und richtet sich an Arbeitnehmerinnen, die während der Mutterschutzfrist – sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt – nicht arbeiten dürfen. Es soll den Einkommensausfall während dieser Zeit teilweise ausgleichen.
  • Mutterschutzlohn: Falls eine Schwangere aufgrund mutterschutzrechtlicher Einschränkungen vor Beginn der Mutterschutzfrist nicht weiterarbeiten kann (z. B. wegen eines Beschäftigungsverbots), aber keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, übernimmt der Arbeitgeber den sogenannten Mutterschutzlohn. Dieser entspricht dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate.
  • Weitere Hilfen: Neben dem Mutterschaftsgeld und dem Mutterschutzlohn gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützungen für Eltern:
    • Elterngeld: Eine finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt, die sich um ihr Kind kümmern und ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Diese Leistung steht sowohl Müttern als auch Vätern zu. Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und kann zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich liegen.
    • Elternzeit: Gesetzlich geregelte Zeit, in der Eltern von der Arbeit freigestellt werden können, um sich um ihr Kind zu kümmern, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren. Väter und Mütter können jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und diese flexibel zwischen sich aufteilen.
    • Kindergeld: Eine regelmäßige staatliche Zahlung zur Unterstützung der Kindererziehung. Beide Elternteile haben unabhängig vom Beschäftigungsstatus Anspruch darauf. Derzeit beträgt das Kindergeld mindestens 250 Euro pro Monat und Kind.

Diese Leistungen helfen dabei, die finanzielle Belastung nach der Geburt zu reduzieren und eine stabile Grundlage für die ersten Monate mit dem Kind zu schaffen.

Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Während Mutterschaftsgeld die Zeit direkt vor und nach der Geburt abdeckt, beginnt Elterngeld erst nach dem Ende des Mutterschutzes. In den ersten Wochen nach der Geburt wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass in dieser Phase oft ein niedrigerer Elterngeldbetrag ausgezahlt wird, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Danach fließt das volle Elterngeld, um Eltern während der ersten Monate oder Jahre mit ihrem Kind finanziell zu unterstützen.

Diese Leistungen helfen dabei, die finanzielle Belastung nach der Geburt zu reduzieren und eine stabile Grundlage für die ersten Monate mit dem Kind zu schaffen.

Mutterschaftsgeld beantragen

Voraussetzungen zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und angestellt bist, sodass du Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet in der Regel acht Wochen danach – bei Mehrlingen oder Frühgeburten verlängert sich dieser Zeitraum auf zwölf Wochen. Auch Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, können Mutterschaftsgeld erhalten. Falls du arbeitslos bist, lohnt es sich, dich frühzeitig über die Antragstellung für Arbeitslosengeld zu informieren.Für privatversicherte Selbstständige oder Hausfrauen gibt es leider keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, aber unter bestimmten Voraussetzungen können sie Elterngeld beantragen. Du kannst dich mit deiner Versicherung in Verbindung setzen, um mehr über dieses Thema zu erfahren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Mutterschaftsgeld beantragen

So beantragst du Mutterschaftsgeld einfach und schnell:

  1. Bescheinigung vom Arzt oder der Hebamme einholen: Dein Arzt stellt dir eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin aus (frühestens 7 Wochen vor der Geburt).
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen: Sende die Bescheinigung an deine gesetzliche Krankenkasse.
  3. Arbeitgeber informieren: Falls dein Einkommen über 13 Euro pro Tag liegt, benötigt dein Arbeitgeber ebenfalls eine Kopie.
  4. Auszahlung erhalten: Die Zahlungen erfolgen meist in zwei Raten: eine vor und eine nach der Geburt.

Falls du unsicher bist, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dir helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.

Besondere Fälle: verheiratete und unverheiratete Paare, unbekannter Vater

Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob eine Mutter verheiratet oder unverheiratet ist – beide haben den gleichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und finanzielle Unterstützung. Unterschiede können jedoch bei gemeinsamen Versicherungen oder steuerlichen Aspekten auftreten.

Was passiert, wenn der Vater nicht bekannt oder nicht involviert ist? Ist der Vater des Kindes nicht bekannt oder möchte er sich nicht an der Versorgung beteiligen, hat das keinen Einfluss auf den Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Allerdings sollte man sich frühzeitig über mögliche Unterhaltsansprüche und rechtliche Schritte informieren. So setzt sich die Höhe des Mutterschaftsgelds zusammen

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt von deinem bisherigen Einkommen ab: Arbeitnehmerinnen erhalten während des Mutterschutzes bis zu 13 Euro pro Kalendertag von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Verdientest du vor der Geburt mehr als diesen Betrag, übernimmt dein Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss. Insgesamt kannst du so bis zu 2.970 Euro an Mutterschaftsgeld erhalten, die genaue Summe hängt von deinem bisherigen Einkommen ab. Minijobberinnen, die privat über ihren Arbeitgeber versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld nicht von der Krankenkasse, sondern über das Bundesversicherungsamt.

Wichtig: Falls du in einem befristeten Arbeitsverhältnis bist, das während der Mutterschutzfrist endet, bekommst du das Mutterschaftsgeld trotzdem für die gesamte Schutzfrist.

Wichtig: Eine Gesetzesänderung 2025 hat den Mutterschutz auch für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche erweitert. Mehr dazu findest du hier.

Deine Rechte kennen und unterstützt werden

Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Stütze für werdende Mütter. 

Mit guter Vorbereitung lässt sich der Antrag unkompliziert stellen, sodass du dich ganz auf die Zeit mit deinem Baby freuen kannst.

Falls du mehr über Jobs und Arbeitsbedingungen in Deutschland wissen möchtest, bietet WorkerHero detaillierte Informationen über verschiedene Berufe, Gehaltsstrukturen und Karrieremöglichkeiten – ideal für alle, die nach der Elternzeit wieder einsteigen wollen!

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