Urlaubsanspruch: So viel Urlaub steht dir zu

Steven Miller
Steven Miller
Urlaubsanspruch: So viel Urlaub steht dir zu

Ob du als Elektriker, Maschinenbediener, Manager, Apotheker oder Zusteller arbeitest – Urlaub ist dein gutes Recht. Doch viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, wie viele freie Tage ihnen wirklich zustehen oder was im Krankheitsfall passiert. Gerade, wenn du neu in Deutschland bist oder in Teilzeit arbeitest, ist es wichtig, deine Rechte zu kennen.

In diesem Artikel erklären wir dir, wie du deinen Urlaubsanspruch berechnest, was laut Gesetz gilt und worauf du bei Sonderfällen wie der 4-Tage-Woche oder einer Krankheit im Urlaub achten musst.

Wie viel Urlaub steht dir zu – und wovon hängt das ab?

Dein Urlaubsanspruch hängt vor allem von deiner Arbeitszeit und deinem Arbeitsvertrag ab. Laut § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr – das gilt bei einer 6-Tage-Woche. Wer nur an 5 Tagen die Woche arbeitet, hat entsprechend 20 Urlaubstage.

Bei der Berechnung spielt es eine Rolle, ob du in Vollzeit, Teilzeit, auf Minijob-Basis oder in einer 4-Tage-Woche arbeitest. Und Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen können zu mehr Urlaubstagen führen.

Du bist dir unsicher, ob dein Arbeitgeber dich fair behandelt? Dann schau mal in unseren Artikel „Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?“.

Die Berechnung deines Urlaubsanspruchs

Die einfache Formel für die Berechnung lautet:
(Arbeitstage pro Woche ÷ 6) × 24 = gesetzlicher Urlaubsanspruch

Examples:

  • 5-Tage-Woche (Vollzeit): (5 ÷ 6) × 24 = 20 Urlaubstage
  • 4-Tage-Woche: (4 ÷ 6) × 24 = 16 Urlaubstage

Wenn du Teilzeit arbeitest, ist dein Anspruch anteilig. Wichtig: Selbst im Minijob hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub – je nachdem, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest.

Dein Arbeitgeber kann dir auch zusätzliche Urlaubstage als freiwillige Leistung oder Bonus gewähren – zum Beispiel bei langer Betriebszugehörigkeit oder als Teil des Benefits-Pakets. Das ist oft auch etwas, das du bereits im Vorstellungsgespräch verhandeln kannst.

Urlaubsanspruch So viel Urlaub steht dir zu

Gesetzliche Vorgaben: dein Mindesturlaub

Wie erwähnt, liegt der gesetzliche Mindesturlaub laut § 3 BUrlG bei 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.

Es gibt keine Unterschiede, die von Alter oder Beruf abhängen, aber manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen haben mehr Urlaubstage festgelegt. Manche Unternehmen bieten auch Zusatzurlaub, z. B. wenn du viele Überstunden machst. Auch das ist erlaubt, solange der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten wird.

Du fragst dich, was passiert, wenn du während der Probezeit Urlaub nehmen möchtest? Das ist möglich – allerdings oft nur anteilig. Nach dem BUrlG gilt: Erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit hast du vollen Anspruch. Davor kann dir der Urlaub zeitanteilig gewährt werden.

Wenn du das Gefühl hast, dass dir nicht der volle Urlaubsanspruch gewährt wird, kannst du mit einem Anwalt sprechen. Mehr dazu findest du im Artikel „Fachanwalt für Arbeitsrecht: Wann du einen brauchst“.

Sonderfälle: 4-Tage-Woche, Krankheit und weitere

Die 4-Tage-Woche wird immer beliebter – doch wie ist das mit dem Urlaub? Die Antwort: Du bekommst weniger Urlaubstage, aber dafür auch weniger Arbeitstage. Wie gesagt, bei einer 4-Tage-Woche hast du einen Anspruch auf 16 Urlaubstage im Jahr (gerechnet auf Basis der gesetzlichen Mindestregelung).

Und was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst? Dann zählt der Tag nicht als Urlaubstag – aber nur, wenn du dir ein ärztliches Attest holst. Diese Tage bekommst du wieder gutgeschrieben. Wichtig: Das Attest muss direkt eingereicht werden, nicht erst nach dem Urlaub.

Was viele nicht wissen: Urlaub verfällt nicht sofort. Laut Gesetz muss er bis zum 31.12. genommen werden, kann aber oft bis 31. März des Folgejahres übertragen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Danach verfällt er – es sei denn, du warst krank oder konntest den Urlaub aus anderen Gründen nicht nehmen.

Auch bei einer Kündigung hast du Anspruch auf deinen Resturlaub. Mehr dazu erfährst du hier: „Urlaubsanspruch bei Kündigung“.

Jobs mit mehr Urlaubstagen finden – mit WorkerHero

Viele Arbeitgeber nutzen extra Urlaubstage heute als Bonus, um Fachkräfte zu gewinnen. In vielen Stellenausschreibungen findest du Sätze wie „30 Tage Urlaub“, „Urlaub auch während der Probezeit“ oder „Sonderurlaub für Umzug“. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein wichtiges Argument bei der Jobsuche.

Bei WorkerHero achten wir darauf, dass in den Jobanzeigen klare Infos zu Urlaub, Arbeitszeit und Zusatzleistungen stehen. Das hilft dir, den passenden Job zu finden – gerade auch, wenn du neu in Deutschland bist oder aus dem Ausland kommst und dich erst einlebst.

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